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14.10.2004
 

Verwendung der Fehlbelegungsabgabe

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Die Mittel aus der Fehlbelegungsabgabe, die in der Gemeinde Hainburg ab 01.07.2002 wieder erhoben werden, sollen den beiden Gemeinnützigen Baugenossenschaften in Hainstadt bzw. Klein-Krotzenburg im Rahmen ihrer Baumaßnahmen für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel werden zinslos als Gemeindezuschuss ausbezahlt. Eine Bearbeitungsge­bühr wird nicht erhoben.

Gründe:

Aufgrund des Gesetzes zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen und der dazu erlassenen Verordnung wurde die Gemeinde Hainburg zum 01, Juli 2002 (vierter Leistungszeit­raum) wieder in die Erhebungspflicht für die sogenannte Fehlbelegungsabgabe genommen. Das Aufkommen aus der Fehlbelegungsabgabe ist von den Gemeinden innerhalb der folgenden zwei Haushaltsjahre zu verwenden bzw. nach Ablauf dieser zwei Jahre an das Land abzuführen. Um eine Abführung dieser Mittel an das Land Hessen zu vermeiden, sind die beiden Baugenossen­schaften im Rahmen ihrer Baumaßnahmen entsprechend zu unterstützen (Zuschuss).

 


 


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