14.10.2004
Verwendung der Fehlbelegungsabgabe
Die
Gemeindevertretung möge beschließen:
Die
Mittel aus der Fehlbelegungsabgabe, die in der Gemeinde
Hainburg ab 01.07.2002 wieder erhoben werden, sollen den
beiden Gemeinnützigen Baugenossenschaften in Hainstadt
bzw. Klein-Krotzenburg im Rahmen ihrer Baumaßnahmen für
den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden.
Die Mittel werden zinslos als Gemeindezuschuss
ausbezahlt. Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.
Gründe:
Aufgrund des Gesetzes zum Abbau der Fehlsubventionierung
im Wohnungswesen und der dazu erlassenen Verordnung
wurde die Gemeinde Hainburg zum 01, Juli 2002 (vierter
Leistungszeitraum) wieder in die Erhebungspflicht für
die sogenannte Fehlbelegungsabgabe genommen. Das
Aufkommen aus der Fehlbelegungsabgabe ist von den
Gemeinden innerhalb der folgenden zwei Haushaltsjahre zu
verwenden bzw. nach Ablauf dieser zwei Jahre an das Land
abzuführen. Um eine Abführung dieser Mittel an das Land
Hessen zu vermeiden, sind die beiden
Baugenossenschaften im Rahmen ihrer Baumaßnahmen
entsprechend zu unterstützen (Zuschuss).
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