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01.11.2004
 

Antrag:  Sanierungsplanung der Hauptstraße (L3065), Ortdurchfahrt Hainstadt

Änderungsantrag zu den Anträgen DII/102B und DII/102C

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Bei der anstehenden Sanierung der Hauptstraße in Hainstadt (L3065) sind für die Planung noch folgende, bisher nicht in die Planung eingeflossene Punkte, zu berück­sichtigen:

·        Tempo 30 ist überall dort zu realisieren, wo es nicht im Widerspruch zu Verord­nungen oder dergleichen steht.

·        Die Verkehrssituation an Ein- und Ausfahrt der Hüttengasse ist den Gegebenheiten so anzupassen, daß auch bei Fahrzeugrückstau an der Ampelanlage am Dalles die Ein- und Ausfahrt in/aus die/der Hüttengasse problemlos möglich ist.

·        Die Ampelsteuerung am Knotenpunkt Dalles ist zu überprüfen und möglichst zu verbessern.

·        Die Verkehrsführung während der Bauzeit ist zeitgerecht mit den Anliegern vor Baubeginn zu erörtern und abzustimmen.

·        Alle erforderlichen Arbeiten die unter dem Fahrbahnniveau stattfinden müssen (Kanalsanierungen, Versorgungsleitungen etc.) sind so abzustimmen, daß sie vor/mit der Baumaßnahme „Sanierung“ einhergehen.

·        Parkflächen für PKW sind auf beiden Seiten der Hauptstraße einzuplanen und sind gegenüber eventuellen Begrünungen/Bepflan­zungen Priorität einzuräumen.

·        Das von der Gemeindevertretung bereits beschlossene Baumtor am Ortseingang Hainstadt (aus Richtung Klein-Auheim gesehen) sollte zeitgleich mit der Baumaßnahme „Sanierung“ einhergehen.

·       Der geplante kombinierte Rad-/Fußweg zwischen Platz von Vernouillet und dem Friedhof Hainstadt ist so zu gestalten, daß er nicht vorfahrtsberechtigt gegenüber einfahrenden Fahrzeugen aus den Seitenstraßen ist.
Er ist so zu gestalten und zu kennzeichnen, daß er von Radfahrern genutzt werden
kann, aber nicht genutzt werden muß.

·       Vom Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt ist zu prüfen, ob eine Pförtnerampel am Ortseingang Hainstadt (aus Richtung Klein-Auheim gesehen) den Verkehrsfluß durch Hainstadt optimieren kann und die durch den Verkehr bedingte Beeinträchtigung für die Anlieger/Anwohner erträglicher gestaltet.

Jeweilige Begründung:

Erfolgt mündlich.

 

 


 


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