14.11.2004
Änderung/Ergänzung der Straßenbeitragssatzung (StrBS)
der Gemeinde Hainburg
Die
Gemeindevertretung möge beschließen:
Die
Straßenbeitragssazung (StrBS) der Gemeinde Hainburg wird
in § 3 wie folgt ergänzt:
(3) Die Gemeinde trägt
100% des beitragsfähigen Aufwands bei den beiden durch
Hainburg, OT Hainstadt, führenden Landesstraßen L 3065
und L 3064.
Die
Änderung tritt am Tag nach Bekanntmachung in Kraft.
Begründung:
Erfolgt
mündlich.
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