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11. November 2005

Betr.: Bauleitplanung der Stadt Hanau
hier: Klage der Gemeinde Hainburg

Ergänzungsantrag zu DII/179 der BFH vom 30. 09. 2005 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Bevor über den Antrag DII/179 der BfH vom 30.09.2005 entschieden werden kann, soll der Gemeindevorstand eine juristische Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten einer

Klage gegen die Bauleitplanung der Stadt Hanau,
Flächennutzungsplan-Änderung Nr.
30.1
und Bebauungsplan Nr.
915.1 "Südlich der Depotstrasse"

einholen. Gegenstand der Stellungnahme soll auch sein, welche Kosten auf die Gemeinde im Klagefall zukommen könnten. 

Begründung:

Der im Antrag DII/179 der BFH vom 30.09.2005 geforderte Beschluss für den Klageweg kann nicht ohne vorherige eingehende Prüfung der rechtlichen Vorraussetzungen und der Erfolgsaussichten einer solchen Klage herbeigeführt werden; ebenso ist die Kostenfrage zu klären.
 


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