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11. November 2005
Betr.: Bauleitplanung der Stadt
Hanau
hier: Klage der Gemeinde Hainburg
Ergänzungsantrag zu DII/179 der BFH vom 30.
09. 2005
Die
Gemeindevertretung möge beschließen:
Bevor über den
Antrag DII/179
der BfH vom
30.09.2005
entschieden werden kann, soll der Gemeindevorstand eine
juristische Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten einer
Klage
gegen die Bauleitplanung der Stadt Hanau,
Flächennutzungsplan-Änderung Nr.
30.1
und Bebauungsplan Nr.
915.1
"Südlich der Depotstrasse"
einholen. Gegenstand der
Stellungnahme soll auch sein, welche Kosten auf die
Gemeinde im Klagefall zukommen könnten.
Begründung:
Der im
Antrag DII/179 der BFH
vom 30.09.2005 geforderte
Beschluss für den Klageweg kann nicht ohne vorherige
eingehende Prüfung der rechtlichen Vorraussetzungen und
der Erfolgsaussichten einer solchen Klage herbeigeführt
werden; ebenso ist die Kostenfrage zu klären.
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