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05. Oktober 2006

 

Änderungsantrag zu DII/025 "Schleusensteg" der Fraktion B90/Die Grünen vom
18. September 2006

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen,

der Gemeindevorstand wird beauftragt gemeinsam mit der Gemeinde Großkrotzenburg und dem Eigentümer des Wehrstegs, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes bzw. dem zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt Aschaffenburg, zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, die Aufstiege zum Wehrsteg der Staustufe Krotzenburg barrierefrei zu gestalten.

Die Prüfung sollte die Realisierbarkeit und die Finanzierung beinhalten. Über die Ergeb­nisse der Prüfung ist im HuF/BVWU - Ausschuss zu berichten.

Begründung:

Der Änderungsantrag beinhaltet gegenüber dem Ursprungsantrag den korrekten Eigen­tümer bzw. Ansprechpartner für diesen Antrag. Vor einer konkret geforderten Planung, wie im Ursprungsantrag, ist die Realisierbarkeit und die finanzielle Belastung festzustellen. Dies ist insbesondere hier von Bedeutung, da ohne das Einverständnis bzw. die Finanzierung durch den Eigentümer diese wünschenswerte Maßnahme keine Aussicht auf Erfolg hat.

 


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