Änderungsantrag zu DII/025 "Schleusensteg" der Fraktion
B90/Die Grünen vom
18. September 2006
Die Gemeindevertretung
möge beschließen,
der Gemeindevorstand wird
beauftragt gemeinsam mit der Gemeinde Großkrotzenburg
und dem Eigentümer des Wehrstegs, der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes bzw. dem zuständigen
Wasser- und Schifffahrtsamt Aschaffenburg, zu prüfen, ob
die Möglichkeit besteht, die Aufstiege zum Wehrsteg der
Staustufe Krotzenburg barrierefrei zu gestalten.
Die Prüfung sollte die
Realisierbarkeit und die Finanzierung beinhalten. Über
die Ergebnisse der Prüfung ist im HuF/BVWU - Ausschuss
zu berichten.
Begründung:
Der Änderungsantrag
beinhaltet gegenüber dem Ursprungsantrag den korrekten
Eigentümer bzw. Ansprechpartner für diesen Antrag. Vor
einer konkret geforderten Planung, wie im
Ursprungsantrag, ist die Realisierbarkeit und die
finanzielle Belastung festzustellen. Dies ist
insbesondere hier von Bedeutung, da ohne das
Einverständnis bzw. die Finanzierung durch den
Eigentümer diese wünschenswerte Maßnahme keine Aussicht
auf Erfolg hat.