Nutzung der Sporthallen für den Schulsport
hier: Kostendeckende Nutzungsentgelte
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt,
1.die Kosten für die Nutzung der beiden Sporthallen
(Großsporthalle Hainstadt und Kreuzburghalle
Klein-Krotzenburg) durch die Schulen zu ermitteln und
2.mit dem Kreis Offenbach Verhandlungen zu führen
und gemeinsam zu prüfen, ob eine kostendeckende
Erstattung der Nutzungsentgelte möglich ist. Nach
Abschluss der Verhandlungen ist über das Ergebnis im
zuständigen Ausschuss zu berichten.