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07. März 2007

Änderungsantrag zum Antrag der BFH, DII/048;

Nutzung der Sporthallen für den Schulsport
hier: Kostendeckende Nutzungsentgelte

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt,

1.      die Kosten für die Nutzung der beiden Sporthallen (Großsporthalle Hainstadt und Kreuzburghalle Klein-Krotzenburg) durch die Schulen zu ermitteln und

2.      mit dem Kreis Offenbach Verhandlungen zu führen und gemeinsam zu prüfen, ob eine kostendeckende Erstattung der Nutzungsentgelte möglich ist. Nach Abschluss der Verhandlungen ist über das Ergebnis im zuständigen Ausschuss zu berichten.

 

 


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