Christlich Demokratische Union Deutschlands
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Kommunalwahl 2006:

Das Kommunalwahlrecht in Hessen (stark gekürzte Fassung) 

Bei den Kommunalwahlen am 26. März 2006 wird in Hessen zum
zweiten Mal nach einem Verfahren gewählt werden, das es in dieser
oder in ähnlicher Form in anderen Bundesländern auch gibt.

Der Wähler kann: 

kumulieren und panaschieren

Daraus ergeben sich folgende Wahlmöglich­keiten (hier auf Hainburg bezogen):

Þ   Kumulieren !

Jeder Wähler hat 37 Stimmen, da 37 Gemeindevertreter/-innen zu wählen sind

Diese 37 Stimmen kann er nun gezielt auf die Kandidaten einer bestimmten Liste verteilen. Er kann den Kandidaten seiner Wahl jeweils eine, zwei oder, maximal, drei Stimmen geben, aber insgesamt nicht mehr als 37. Dabei ist er nicht an die Reihenfolge der Kandidaten in der jeweiligen Liste gebunden; er kann seine Stimme(n) jedem in der Liste aufgeführten Kandidaten geben.

Þ   Panaschieren

Jeder Wähler kann seine insgesamt 37 Stimmen aber auch auf Kandidaten von verschiedenen Listen, also quer durch die Listen aller antretenden Parteien, verteilen.

Auch hier, beim Panaschieren, kann er jeweils eine, zwei oder maximal drei Stimmen pro Kandidat abgeben. Der Wähler ist nicht an eine Parteiliste gebunden, und auch nicht an die einzelnen Reihenfolgen in den Listen. Aber auch hier hat er wiederum insgesamt nur maximal 37 Stimmen.

Þ   Aber: Sie können auch wählen wie bisher (Listenwahl)

Der Wähler kennzeichnet eine Liste nur in der Kopfleiste, ohne Stimmen an Personen. Damit vergibt der Wähler sein gesamtes Stimmen­kontingent an die gekennzeichnete Liste mit der Folge, daß sämtliche Kandidaten dieses Wahlvor­schlages in der Reihenfolge der Aufstel­lung jeweils eine Stimme erhalten.

 

 

Þ   Jeder Wähler kann aber auch beide Möglichkeiten, das Kumulieren und Panaschieren sowie die Listenwahl miteinander vermischen.

Er kann einzelnen Kandidaten seiner Wahl, quer durch alle Listen, seine eine, zwei oder, maximal, drei Stimmen geben, muß aber seine insgesamt 37 Stimmen nicht ausnutzen.

Er sollte dann aber noch zusätzlich eine Liste wählen (ankreuzen).
Diese Partei bekommt dann die noch übrigen Stimmen bis
37.

Falls Sie Fragen zum neuen Wahlrecht haben sollten, stehen Ihnen folgende Personen für Information zur Verfügung:

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