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Kommunalwahl 2006: Das Kommunalwahlrecht in Hessen (stark gekürzte Fassung)
Bei den Kommunalwahlen am Der Wähler kann:kumulieren und panaschierenDaraus ergeben sich folgende Wahlmöglichkeiten (hier auf Hainburg bezogen): Þ Kumulieren ! Jeder Wähler hat Diese Þ Panaschieren Jeder Wähler kann seine insgesamt Þ Aber: Sie können auch wählen wie bisher (Listenwahl) Der Wähler kennzeichnet eine Liste nur in der Kopfleiste, ohne Stimmen an Personen. Damit vergibt der Wähler sein gesamtes Stimmenkontingent an die gekennzeichnete Liste mit der Folge, daß sämtliche Kandidaten dieses Wahlvorschlages in der Reihenfolge der Aufstellung jeweils eine Stimme erhalten.
Þ Jeder Wähler kann aber auch beide Möglichkeiten, das Kumulieren und Panaschieren sowie die Listenwahl miteinander vermischen. Er kann
einzelnen Kandidaten seiner Wahl, quer durch alle Listen, seine eine,
zwei oder, maximal, drei Stimmen geben, muß aber seine insgesamt
Er
sollte dann aber noch zusätzlich
eine Liste
wählen (ankreuzen). Falls Sie Fragen zum neuen Wahlrecht haben sollten, stehen Ihnen folgende Personen für Information zur Verfügung:
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