Harrer: „Trotz Abschaffung mittelfristig keine Erhöhung der Grundsteuer B“
Erfreut zeigt sich die CDU-Fraktion über den interfraktionellen Antrag zur Abschaffung der Straßenbeitragssatzung in Hainburg. Damit werden ab dem 1. Januar 2019 keine Straßenbeiträge mehr erhoben.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jürgen Harrer erklärte hierzu:
„Die CDU-Fraktion hat das Thema „Straßenbeitragssatzung“ in den vergangenen Monaten intensiv diskutiert. Als Anfang September die Abstimmung des BfH-Antrags über die Abschaffung der Straßenbeitragssatzung erfolgte, lagen entscheidende Informationen noch nicht vor. Somit konnten wir dem Ansinnen damals noch nicht zustimmen. Denn zu diesem Zeitpunkt gab es weder den Entwurf des Doppelhaushalts 2019/2020 noch genaue Modellrechnungen, wie sich eine Abschaffung der Satzung oder alternative Beitragsmodelle auf künftige Haushalte der Gemeinde und die Gebührenzahler auswirken würden. Unter anderem mit Einbringung des Haushaltsplanentwurfs im November lagen uns diese Informationen dann vor. Und interne Berechnungen zeigten klar, dass beispielsweise die Einführung „wiederkehrender Straßenbeiträge“ für die Gemeinde einen immensen bürokratischen und finanziellen Aufwand bedeutet hätten. All diese Informationen haben wir in den vergangenen Wochen genau analysiert und kamen zu dem Ergebnis: Wir können uns die Abschaffung der Straßenbeitragsgebühren tatsächlich leisten – und das ohne eine Erhöhung der Grundsteuer B. Viele andere Kommunen, die die Straßenbeiträge abschafften, haben zugleich die Grundsteuer B erhöht, um das entstandene Defizit im Haushalt auszugleichen. Die Folge waren steigende Mieten. Denn die Grundsteuer B kann auf die Mieten umgelegt werden. Das wird in Hainburg aber zumindest mittelfristig nicht kommen! Denn den niedrigen Grundsteuerhebesatz von 396 Prozent können wir zunächst trotz Abschaffung der Straßenbeitragssatzung halten. Zum Vergleich: Im Kreisschnitt beträgt der Wert 487 Prozent. Daran wird deutlich, wie stark die Gemeinde Hainburg finanziell dasteht.“